An die sächsischen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach mehreren Verhandlungsetappen sind die Gespräche zur Gesamtvergütung mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen (LVSK) am 04.12.2023 gescheitert und die KV Sachsen sah sich gezwungen, das Schiedsamt anzurufen.

Dies bedeutet das Aus für eine Reihe der von der KV Sachsen entwickelten zukunftsfähigen Lösungen für die ärztliche Versorgung der sächsischen Bevölkerung.

Die KV Sachsen hat dazu auch eine Pressemitteilung herausgegeben:

Vertragsverhandlungen über die Finanzierung ambulanter ärztlicher Leistungen für 2024 gescheitert!


Dresden, 04.12.2023 – Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) konnte sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen (LVSK) nicht einigen und war gezwungen, hierzu das Schiedsamt anzurufen. Dies bedeutet das Aus für eine Reihe der von der KV Sachsen entwickelten zukunftsfähigen Lösungen für die ärztliche Versorgung der sächsischen Bevölkerung.

Die Gesamtvergütungsverhandlungen endeten vorerst mit einem ernüchternden Ergebnis: Die LVSK war nicht bereit zu akzeptieren, dass in den letzten Jahren eine deutliche Verlagerung der Erbringung medizinischer Leistungen vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich erfolgte und dies zumindest nun auch entsprechend finanziert werden muss.

Im Zusammenhang damit haben sie die Verhandlung über alle in der Vergangenheit geförderten Leistungen in Gänze abgelehnt.

Dies bedeutet, dass ab 1. Januar 2024 eine Reihe ärztlicher Leistungen durch die Krankenkassen nicht mehr als förderwürdig erachtet werden. Insbesondere betrifft das die für die medizinische Versorgung der Patienten wichtigen Leistungen wie Schmerztherapie, konservative Augenheilkunde, aber auch die wichtige Förderung von Leistungen, die in unterversorgten Gebieten erbracht werden. Die KV Sachsen befürchtet erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung und musste deshalb das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung anrufen.

V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen


Dies bedeutet konkret ab dem 1. Januar 2024 den Wegfall folgender bisher bestehender Förderungen:

1) Zuschläge zu in unterversorgten Gebieten erbrachten Leistungen,
2) Zuschläge zu Hausbesuchen nichtärztlicher Praxisassistenten (NäPa),
3) Zuschläge auf Grundpauschalen von Nervenärzten, Neurologen und Psychiatern,
4) Zuschläge bei der Aufnahme von Neugeborenen bei Haus- und Kinderärzten,
5) Zuschläge auf schmerztherapeutische Leistungen des Abschnittes 30.7.1 EBM,
6) Zuschläge zur Förderung der konservativen Augenheilkunde (GOP 06225 EBM),
7) Zuschläge zur Förderung der Immuntherapie,
8) Zuschläge zur Förderung der patientenzentrierten Geriatrieversorgung (Hausbesuche),
9) Zuschläge zur Förderung der patientenzentrierten Palliativversorgung bei Hausärzten,
10) Zuschläge zur Förderung der fachärztlichen Leistungen von besonders qualifizierten Kinderärzten,
11) Zuschläge zur Förderung der Sonographie der Schilddrüse und des Abdomens,
12) Zuschläge zur Förderung psychiatrischer Gespräche bei Kindern und Jugendlichen,
13) Zuschläge zur Förderung von radiologischen Leistungen für onkologische Patienten

Wir erwarten, dass das Schiedsamt eine sachgerechte Lösung sowohl für das Problem der Verlagerung stationärer Leistungen in die ambulante Versorgung, als auch der konkreten Ausgestaltung der förderungswürdigen Leistungen ab dem Jahr 2024 findet.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender

Dr. med. Sylvia Krug
Stellv. Vorstandsvorsitzende



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