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KV Sachsen 12.11.2025, Ausgabe 4

Informationen zur Behandlung internationaler Patienten in Dresden und Umgebung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

viele Patienten der Internationalen Praxis Dresden verfügen nur über geringe oder keine Deutschkenntnisse. Sprachbarrieren erschweren daher häufig Anamnese, Aufklärung und Behandlung. Dabei ist eine klare Kommunikation entscheidend – für gegenseitiges Vertrauen, die Patientensicherheit und den Behandlungserfolg.

In diesem Newsletter erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Sprachmittlung und welche digitalen Übersetzungshilfen Sie im Praxisalltag unterstützen können, um Sprachbarrieren zu überwinden, Missverständnisse zu vermeiden und eine gute medizinische Versorgung auch ohne gemeinsame Sprache zu gewährleisten.

Rechtliche Einordnung

Ein allgemeiner Anspruch auf die Finanzierung von Sprachmittlungsleistungen besteht derzeit nicht. Die Kostenübernahme hängt stets vom Einzelfall ab – insbesondere davon, wofür die Sprachmittlung erforderlich ist.

Für gesetzlich Versicherte gilt: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung, nicht jedoch die der Sprachmittlung. Das hat das Bundessozialgericht mehrfach bestätigt.

Für Patienten, die über die Landesdirektion Sachsen, das Sozialamt Dresden oder ein sächsisches Landratsamt versichert sind, besteht die Möglichkeit, bei begründeter medizinischer Notwendigkeit einen Dolmetscher über einen Kostenübernahmeantrag zu beantragen.

Der Antrag sollte etwa 14 Tage vor dem Termin gestellt werden. Darin ist darzulegen,

dass der Patient keine ausreichenden Deutschkenntnisse und keine sprachkundigen Angehörigen hat, und

dass die Sprachmittlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist (z. B. bei Aufklärung über komplexe Therapien, bei erheblichen Risiken oder bei lebensverändernden Erkrankungen).

Für Bagatellerkrankungen, Routinekontrollen oder Befundbesprechungen wird in der Regel kein Dolmetscher gestellt.

Praktische Unterstützung im Praxisalltag

In der Internationalen Praxis Dresden standen für Arabisch, Russisch und Persisch festangestellte Dolmetscher zur Verfügung. Da diese jedoch nicht immer in ausreichender Zahl vorhanden waren, kamen ergänzend folgende Möglichkeiten zum Einsatz:

Angehörige als Sprachmittler: Häufig können volljährige Familienmitglieder unterstützen, sofern der Patient damit einverstanden ist. Achten Sie dabei auf nonverbale Signale und Verständnisschwierigkeiten.

Digitale Übersetzungshilfen: Apps und Geräte wie der VASCO Translator oder KI-basierte Tools ermöglichen inzwischen sehr gute Übersetzungen, auch mit Sprachausgabe und Dokumentenerkennung. Einige Systeme können Sprachverläufe speichern und in die Patientenakte integrieren.

Patienteneigene Apps: Viele Patienten nutzen bereits Übersetzungs-Apps auf ihren Smartphones, die sich auch im medizinischen Gespräch gut einsetzen lassen.

Zusätzlich finden Sie auf folgenden Seiten Anamnesebögen und Schweigepflichtsentbindungen in verschiedenen Sprachen, um die Kommunikation zu erleichtern:

https://www.gesunde.sachsen.de/amtsaerztlicher-dienst-3991.html

https://www.slaek.de/de/arzt/informationen-leitlinien/08Asylbewerber.php

Sprachmittlungsdienste in Dresden

In Dresden stehen verschiedene Angebote zur Verfügung, die Sie bei Bedarf anfragen können:

Gemeindedolmetscherdienst Dresden (GDD)
Behringstraße 24, 01159 Dresden
0351 484 3803
gdd@sufw.de
Mo bis Fr: 9:00 bis 16:00 Uhr

Der GDD vermittelt geschulte ehrenamtliche Dolmetscher für Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen in zahlreichen Sprachen (u. a. Arabisch, Persisch, Russisch, Tigrinya, Vietnamesisch). Anfragen erfolgen per E-Mail mit dem Antragsformular auf der Website des SUFW (Downloads). Gegen eine Aufwandsentschädigung können auch Gesundheitseinrichtungen den Dienst nutzen.

AWO Servicestelle für Sprach- und Integrationsmittler
Gerichtsstraße 4 a, 01796 Pirna
03501 5091 596
sprachmittler@awo-sonnenstein.de

Die Servicestelle unterstützt soziale und medizinische Einrichtungen bei der Verständigung mit fremdsprachigen Patienten. Die Sprachmittler sind kultursensibel geschult.

ZIVD e. V. – Zentrum Interkultureller Verständigung Dresden
Schönfelder Landstraße 27, 01328 Dresden
vorstand@zivd.de

Der Verein vermittelt Muttersprachler für Dolmetsch-Einsätze im Sozial- und Gesundheitswesen. Für öffentliche und freie Träger fällt eine geringe Aufwandsentschädigung an (25 Euro für 3 Stunden, jede weitere Stunde 2 Euro).


Neben den ehrenamtlichen Angeboten arbeiten die Kostenträger auch mit professionellen Dolmetscherdiensten zusammen. Diese können über die Landesdirektion Sachsen oder das Sozialamt Dresden auf Anfrage des Patienten bzw. der betreuenden Migrationssozialarbeit o.ä. beauftragt werden.

Alnammour Übersetzung
Altmockritz 1, 01217 Dresden
0351 404 10 277
info@alnammour.de

ERA Dienstleistungen GmbH – ERA Übersetzung
Paradiesstraße 42, 01217 Dresden
0351 2063 0243
info@era-uebersetzung.de

Bitte beachten Sie: Die Zeit, die dem Dolmetscher zur Verfügung stand (auch Wartezeit mit inbegriffen), muss in der Arztpraxis auf einem vorgegebenen Formular des Dolmetscherbüros bescheinigt werden. Dafür bringt der Dolmetscher in der Regel das Formular mit. Vor Unterschrift ist auf die ordnungsgemäße Ausfüllung der Felder zum Patienten und zur Start- und Endzeit zu achten.

Fazit

Sprachmittlung ist ein wesentlicher Baustein für gelingende Arzt-Patienten-Kommunikation – besonders, wenn gemeinsame Sprachkenntnisse fehlen.

Ob durch digitale Übersetzung, ehrenamtliche oder professionelle Dolmetscherdienste: Entscheidend ist, die passende Lösung für die jeweilige Situation zu finden, damit medizinische Inhalte sicher und verständlich vermittelt werden können.

Wenn Sie weitere Themenwünsche oder konkrete Fragen haben, schreiben Sie uns bitte an: vse@kvsachsen.de

Alle Informationen aus den Newslettern stellen wir Ihnen zusätzlich auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Schützenhöhe 12
01099 Dresden


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